Rechtsanwalt Sören Ch. Machleb
- Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- Fachanwalt für
- Familienrecht
- Fachanwalt für
- Verkehrsrecht
- Außerdem auch
- Mediator
Aus- und Fortbildung:
2013 | Fortbildung: Änderungen von Arbeitsbedingungen und Abbau betrieblicher Sozialleistungen Fortbildung: Sachschadenregulierung – aktuelle Probleme unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Fortbildung: Zertifizierungserweiterung Mediation Fortbildung: Datenschutz im Arbeitsverhältnis Fortbildung: Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmern Teil 1 & 2 |
2012 | Fortbildung: Schwerbehindertenrecht aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht Fortbildung: Sonstige Familiensachen gem. § 266 FamFG Fortbildung: Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Fortbildung: Ehegattenunterhalt - aktuelle höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Hamm Fortbildung: Teilungsversteigerung Fortbildung: Recht der Arbeitnehmerüberlassung |
2011 | Fortbildung: Steuerfragen bei Trennung und Scheidung Fortbildung: Allgemeine Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen Fortbildung: Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht Fortbildung: Änderung von Arbeitsbedingungen und Abbau betrieblicher Sozialleistungen Fachausbildung Mediation (DAI) |
2010 | Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Hamm Fortbildung: Neueste Rechtsprechung zum Sach- und Personenschaden im Verkehrsrecht Fortbildung: Versorgungsausgleich in der anwaltlichen Praxis Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (DAI) |
2009 | Fachanwaltslehrgang Familienrecht (DAI) |
2006 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
2004 - 2006 | Referendariat am Landgericht Bochum |
2004 | Fortbildung: Workshop Gespräche erfolgreich führen Fortbildung: Workshop zielorientiert verhandeln Universität Bielefeld Fortbildung: Bielefelder Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit - Modul D: Rechtsgestaltung im Wirtschafts-, Steuer-, internationalem Recht |
2000 - 2002 | Zusatzstudium der Informatik für Geisteswissenschaftler |
1999 - 2004 | Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld - Wahlbereich: Arbeitsrecht, Familienrecht |
Qualität durch Fortbildung
Um mehr Qualität durch gute Beratung als Rechtsanwalt sicher zu stellen, bilde ich mich regelmäßig fort. Dies ist zwar grundsätzlich, außer für Fachanwälte, nicht vorgeschrieben, jedoch ist dies aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen und aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung von besonders großer Bedeutung. So ist eine ständige Aktualisierung des Wissensstandes durch Fortbildungen gewährleistet, was der Qualität der Beratung dient.
Durch umfangreiche Fortbildungen konnte ich sowohl von der Bundesrechtsanwaltskammer, als auch vom Deutschen Anwaltsverein ein Fortbildungszertifikat erhalten.
I. Die Bundesrechtsanwaltskammer als öffentlich rechtliche Körperschaft (vergleichbar mit der Ärztekammer, der IHK oder der Handwerkskammer) vergibt das Siegel Qualität durch Fortbildung.
Hierzu muss vom Rechtsanwalt eine Fortbildung in 4 Modulen nachgewiesen werden
- im materiellen Recht
- im Berufsrecht
- im Verfahrens- und Prozessrecht sowie
- in der Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung.
Voraussetzung ist, dass man in 3 Jahren 360 Punkte erreicht, wovon auf das materielle Recht 240 Punkte entfallen müssen. Für jede Fortbildungsstunde erhält man 10 Punkte, woraus folgt, dass ich mit 1200 erreichten Punkten im Jahr 2009 und weiteren 1300 angestrebten Punkten im Jahr 2010 die zur Sicherstellung der qualitativ hochwertigen Beratung notwendigen Voraussetzungen übermäßig erfüllt habe.
Nur wer die entsprechenden Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen kann, darf als Rechtsanwalt das Qualität durch Fortbildung-Siegel führen.
II. Fortbildungsbescheinigung des DAV
Auch der Deutsche Anwaltsverein bescheinigt seinen Mitgliedern regelmäßige Fortbildungen für Rechtsanwälte, wenn diese dem Verein gegenüber nachgewiesen werden.
III. Fachanwaltsschaften / Zusatzausbildungen
Rechtsanwalt Sören Machleb ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Mediat.
Hierfür hat er sowohl umfangreiche theoretische Kenntnisse in Prüfungen nachgewiesen als auch eine Vielzahl von Fällen in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht bearbeitet.